Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Die Urkunden können nur an Verwandte in gerader Linie ausgehändigt werden. Es ist möglich, eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen oder die Urkunde schriftlich anzufordern. ACHTUNG! Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, bei dem die Geburt beurkundet wurde. Kopien oder Beglaubigungen sind nicht erlaubt
Gebühr: 12,00 EUR
Gemeindeverwaltung
Marienplatz 3
D-78582 Balgheim
T 07424/940009-0
F 07424/940009-40
info@balgheim.de