Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig! Es ist nicht möglich, eine andere Person zu bevollmächtigen oder den Austritt schriftlich zu beantragen. Eine weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Balgheim. Sollten Sie bei der Gemeinde nicht persönlich bekannt sein, bringen Sie bitte außerdem Ihren Personalausweis mit. Der Kirchenaustritt wird mit der Antragstellung wirksam.
Gebühren: 12,50 EUR
Gemeindeverwaltung
Marienplatz 3
D-78582 Balgheim
T 07424/940009-0
F 07424/940009-40
info@balgheim.de