Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.
Diese umfasst folgende Themenbereiche:
Die Förderschwerpunkte liegen weiterhin in den Bereichen:
Eine besondere Rolle bei der Förderung spielt auch der Klimaschutz. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen Energieeinsparungen, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung von erneuerbaren Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang.
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind das Landratsamt Tuttlingen, welchem die Vorprüfung unterliegt, sowie das Regierungspräsidium Freiburg.
Gemeindeverwaltung
Marienplatz 3
D-78582 Balgheim
T 07424/940009-0
F 07424/940009-40
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